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Europäisches Parlament: Bis 2028 müssen alle Neubauten Solarenergie nutzen!

2023-03-24
Das Europäische Parlament hat Maßnahmenentwürfe angenommen, um die Renovierungsraten zu erhöhen und den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu senken.

Die vorgeschlagene überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBDII: Energy Performance of Buildings Directive, EPBDII) schreibt den Einsatz von Solardachanlagen für alle Neubauten bis 2028 und für renovierte Wohngebäude bis 2032 vor. Die Richtlinie zielt darauf ab, Treibhausgase (THG) zu reduzieren

. Emissionen und Energieverbrauch im EU-Gebäudesektor bis 2030 und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050. Es konzentriert sich auch auf die Erhöhung der energetischen Sanierungsrate in ineffizienten Gebäuden und die Verbesserung des Informationsaustauschs über die Gesamtenergieeffizienz.

Neubauten ab 2028 emissionsfrei
Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten und Bekämpfung des Klimawandels
Unterstützungsmaßnahmen für gefährdete Haushalte
Auf Gebäude entfallen 36 % der Treibhausgasemissionen
Die Europäische Kommission hat zuvor festgestellt, dass Gebäude in der Region für 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind.

Letztes Jahr führte die Kommission die Solar Roofs Initiative ein, die die schrittweise Installation von Solarenergie auf allen neuen öffentlichen, gewerblichen und privaten Gebäuden vorschreibt.

Aus dieser Initiative abgeleitete Maßnahmenentwürfe sollen dazu beitragen, die Renovierungsraten zu erhöhen, den Informationsaustausch im Bereich der Energieeffizienz zu verbessern und letztendlich ab 2028 für alle Neubauten null Emissionen zu erreichen. Anders verstanden sollen bis 2028 alle Neubauten Solartechnik nutzen, sofern dies technisch sinnvoll und wirtschaftlich machbar ist.

Die Frist ist 2026 für neue Gebäude, die von öffentlichen Stellen genutzt, betrieben oder besessen werden, und 2032 für Wohngebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden.





 
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