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Unternehmensnachrichten

China veröffentlicht GB 55015-2021, Nationaler Standard für Gebäudeenergieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien

Am 13. Oktober 2021 veröffentlichte das Ministerium für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung der Volksrepublik China offiziell eine Bekanntmachung, in der die „Allgemeine Spezifikation für die Energieeinsparung in Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien“ (GB 55015-2021) als nationaler Standard genehmigt wurde, und stellte klar, dass diese Spezifikation ab dem 1. April 2022 vollständig in Kraft treten würde.

 

Das Ministerium für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung betonte in der Bekanntmachung, dass der neu herausgegebene „Kodex“ eine verbindliche Baunorm darstellt und alle seine Bestimmungen strikt einzuhalten sind. Sämtliche verbindlichen Bestimmungen in den bestehenden einschlägigen Baunormen, die mit diesem Kodex unvereinbar sind, werden gleichzeitig aufgehoben. Im Falle von Widersprüchen zwischen den entsprechenden Bestimmungen der geltenden Baunormen und diesem „Kodex“ haben die Bestimmungen dieses „Kodex“ Vorrang.

 

Die „Standards“ fordern ausdrücklich:

  • Neubauten sollten mit Solarenergiesystemen ausgestattet werden.
  • Die geplante Lebensdauer der Solarkollektoren soll mehr als 15 Jahre betragen.
  • Die geplante Lebensdauer von Photovoltaikmodulen muss mehr als 25 Jahre betragen.

 

Die Einführung dieses neuen nationalen Standards bietet klare Richtlinien und verbindliche Anforderungen für die Integration von Photovoltaik in Neubauten. In der Praxis haben einige Vorzeigeprojekte ihre Übereinstimmung mit den neuen Bestimmungen und ihre zukunftsweisende Reaktion darauf unter Beweis gestellt. Ein repräsentatives Beispiel ist das kreisweite Förderprojekt für dezentrale Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Leistung von 300 MWp (Bauzeit 2021–2022), das von der Solar First Group in der Autonomen Region Guangxi Zhuang realisiert wurde.

 

Dieses Projekt wurde nach höchsten Standards geplant, die Materialien sorgfältig ausgewählt und die Konstruktion ausgeführt. Das Photovoltaik-Montagesystem auf dem Dach und die angewandten technischen Installationsstandards erfüllen die Anforderungen an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Lebensdauer (z. B. eine Bauteillebensdauer von über 25 Jahren) der neuen nationalen Norm GB 55015-2021 vollständig und übertreffen sie in einigen Aspekten sogar.

 

 

Dieses groß angelegte Projekt, das Wohnhäuser, Industrie- und Gewerbebetriebe sowie öffentliche Regierungsgebäude umfasst, wurde erfolgreich ans Stromnetz angeschlossen und in Betrieb genommen. Es erfüllt nicht nur frühzeitig die Vorgaben der neuen Verordnung zur Installation von Solaranlagen in Neubauten, sondern liefert auch wertvolle praktische Erfahrungen im Ingenieurwesen und replizierbare technische Lösungen für die anschließende landesweite Umsetzung der neuen nationalen Standards, insbesondere zur Förderung des Ausbaus dezentraler Photovoltaikanlagen auf Dächern im gesamten Landkreis.

 

Der Kerninhalt der Bekanntmachung wird wie folgt bekräftigt:

Die „Allgemeine Spezifikation für Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden“ (GB 55015-2021) wurde als nationale Norm verabschiedet und tritt am 1. April 2022 in Kraft. Diese Spezifikation ist eine verbindliche Baunorm, deren Bestimmungen strikt einzuhalten sind. Die entsprechenden verbindlichen Bestimmungen bestehender Baunormen werden hiermit aufgehoben. Im Falle von Widersprüchen zwischen bestehenden Normen und dieser Spezifikation ist diese Spezifikation maßgebend.